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AGB

 

VON JÜRGEN FEUCHTER PROTECTION-WEAR GMBH & Co. KG IN ALTREICHENAU

Fassung 10/2023

VORAB:
Prinzipiell versuchen wir jede Reklamation oder Unstimmigkeit mit Ihnen äusserst KULANT zu regeln!


FIRMEN, KOMMUNEN, SELBSTSTÄNDIGE UND ORGANISATIONEN:

Die angezeigten Preise im Onlineshop verstehen sich normalerweise zzgl.MWSt./incl. MWSt.
Beachten Sie die jeweilige Erklärung neben/unter dem Preis.

Bei anderen Preisauskünften und Angeboten gilt allerdings der Preis zzgl. MWSt.

Ansonsten gelten für Firmen, Behörden, Organisationen und Selbstständige die nachfolgenden

"Allgemeine Verkaufsbedingungen GEWERBE"

 

 

PRIVATPERSONEN IM ONLINESHOP:

Die angezeigten Preise im Onlineshop verstehen sich normalerweise incl. MWSt.
Beachten Sie aber die jeweilige Erklärung neben/unter dem Preis.

Ansonsten gelten fürPrivatpersonen im
Feuchter Workwear Online-Shop
die nachfolgenden

"Allgemeine Geschäftsbedingungen VERBRAUCHER"

 

Bitte beachten:
Für Verbraucher (Privatleute) gelten ausschließlich die
"Allgemeine Geschäftsbedingungen VERBRAUCHER"

 


ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN GEWERBE

der Jürgen Feuchter Protection-Wear GmbH & Co. KG Altreichenau

I. Geltung /Angebote

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmern, jur. Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstigen Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten vor oder bei Vertragsabschluss werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich.
  3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln wie z.B. „EXW“, „FOB“ und „CIF“ sind die INCOTERMS in ihrer jeweils neusten Fassung.

II. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart, ab unserem Betrieb ausschließlich Verpackung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Wird die Ware verpackt geliefert, so berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis; im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.

III. Zahlung und Verrechnung

  1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.
  3. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderungen des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
  4. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens ab Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder treten andere Umstände ein, die auf dessen wesentliche Verschlechterung der Leistungsfähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir können in solchen Fällen ferner alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner eine erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.

IV. Lieferzeiten

  1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat.
  2. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.
  3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren Gewalt stehen gleich währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderung der Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung, sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann sie durch unverzügliche  Erklärung in Textform von dem Vertrag zurücktreten.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen (Saldovorbehalt). Der Saldovorbehalt gilt jedoch nicht für Vorkasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewickelt werden. In diesem Fall bleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum, bis der Kaufpreis für diese Waren vollständig gezahlt ist.
  2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. V/1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziff . V/1.
  3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Ziff. V/4 bis V/6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
  4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. V/2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
  5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
  6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich benachrichtigen.
  7. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

VI. Ausführung der Lieferungen

  1. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder - bei Streckengeschäften - des Lieferwerkes geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers.
  2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Bei Anfertigungsware sind Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig.
  3. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen.
  4. Bei Abschlüssen mit fortlaufenden Auslieferungen sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei Vertragsende muss unser Lagerbestand abgenommen werden.

VII. Haftung für Mängel
1. Die Eigenschaften der Ware, insbesondere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN und EN-Normen, mangels solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und ähnliche Regelwerke sowie Angaben zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der Waren, Angaben in Zeichnungen und Abbildungen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet sind. Entsprechendes gilt für Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS. Eignungs- und Verwendungsrisiken obliegen dem Käufer.

2. Für die Untersuchung der Ware und die Anzeige von Mängeln gelten die Vorschriften des HGB mit folgender Maßgabe:

  • Der Käufer hat die Obliegenheit, die für die jeweilige Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns Mängel der Ware unverzüglich in Textform anzuzeigen. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringens der Ware zählen zu den für den Einbau oder das Anbringen maßgeblichen Eigenschaften auch die inneren Eigenschaften der Ware. Die Untersuchungsobliegenheit besteht auch dann, wenn eine Prüfbescheinigung oder ein sonstiges Materialzertifikat mitgeliefert wurde. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht unverzüglich nach Ablieferung entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
  • Soweit es der Käufer im Falle eines Einbaus oder Anbringens der Ware unterlässt, die für den vorgesehenen Verwendungszweck maßgeblichen Eigenschaften der Ware zumindest stichprobenartig vor dem Einbau bzw. vor dem Anbringen zu untersuchen (z.B. durch Funktionstests oder einem Probeeinbau), stellt dies im Verhältnis zu uns eine besonders schwere Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit) dar. In diesem Fall kommen Mängelrechte des Käufers in Bezug auf diese Eigenschaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.

3. Stellt der Käufer bei Untersuchung der Ware oder im Anschluss daran Mängel fest, ist er verpflichtet, uns die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen und eine Überprüfung der beanstandeten Ware innerhalb einer angemessenen Frist zu gestatten. Andernfalls kann sich der Käufer auf Mängel der Ware nicht berufen.

4. Ist die Ware mangelhaft, stehen dem Käufer die Mängelrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln des BGB zu - mit den Einschränkungen, dass die Wahl zwischen Nachbesserung und Nacherfüllung uns zusteht sowie dass geringfügige (unerhebliche) Mängel den Käufer lediglich zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) berechtigen.

5. Hat der Käufer die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, kann er Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware („Aus- und Einbaukosten“) nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen  verlangen.

  • Erforderlich sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die unmittelbar den Ausbau bzw. die Demontage der mangelhaften Waren und den Einbau bzw. das Anbringen identischer Waren betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden sind und uns vom Käufer durch Vorlage geeigneter Belege mindestens in Textform nachgewiesen werden.
  • Darüber hinausgehende Kosten des Käufers für mangelbedingte Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn, Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen sind keine unmittelbaren Aus-und Einbaukosten und daher nicht als Aufwendungsersatz gem. § 439 Abs. 3 BGB ersatzfähig. Dasselbe gilt für Sortierkosten und  Mehraufwendungen, die daraus entstehen, dass sich die verkaufte und gelieferte Ware an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befindet.
  • Der Käufer ist nicht berechtigt, für Aus- und Einbaukosten und sonstige Kosten der Nacherfüllung Vorschuss zu verlangen.

6. Soweit die vom Käufer für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig sind, sind wir berechtigt, den Ersatz dieser Aufwendungen zu verweigern. Eine Unverhältnismäßigkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere für Aus-und Einbaukosten, 150 % des abgerechneten Warenwertes oder 200% des mangelbedingten Minderwerts der Ware übersteigen.

7. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziff. VIII ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von

  • Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden),
  • Kosten für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und
  • Aus- und Einbaukosten, soweit die von uns gelieferte Ware zum Zeitpunkt des Einbaus oder des Anbaus in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft nicht mehr vorhanden war oder aus der gelieferten Ware vor dem Einbau ein neues Produkt hergestellt wurde.

8. Ein ungerechtfertigtes Mängelbeseitigungsverlangen berechtigt uns zum Schadenersatz, wenn der Käufer bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können, dass kein Sachmangel vorlag.

VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung

  1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
  2. Die Beschränkungen aus VIII.1 gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die Freiheit der Ware von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen und ferner Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Käufers oder seines Personals vor erheblichen Schäden bezwecken. Die Beschränkungen gelten ferner nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
  3. Sind wir mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann der Käufer Ersatz des Verzugsschadens neben der Leistung verlangen; bei leichter Fahrlässigkeit jedoch beschränkt auf höchstens 10 % des vereinbarten Preises für die in Verzug geratene Leistung. Das Recht des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Nr. VIII.1 und VIII.2 bleibt unberührt.
  4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware, Dies gilt nicht, soweit § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, §§ 478, 479 BGB oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  5. In den Fällen der mangelhaften Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.

IX. Urheberrechte

  1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
  2. Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.

X. Versuchsteile, Formen, Werkzeuge

  1. Hat der Käufer zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte mit der vereinbarten, andernfalls mit einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss, rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu seinen Lasten.
  2. Die Anfertigung von Versuchsteilen einschließlich der Kosten für Formen und Werkzeuge gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Für vom Käufer beigestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigener Sache. Kosten für Wartung und Pflege trägt der Käufer. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt - unabhängig von Eigentumsrechten des Käufers - spätestens zwei Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen, für eine Nacherfüllung sowie für Zahlungen des Käufers ist Altreichenau/Bay. Gerichtsstand ist Passau/Bay. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

XIII. PRIVATPERSONEN bei Internetbestellungen

Hier gelten ausschließlich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen VERBRAUCHER"

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Jürgen Feuchter Protection-Wear GmbH
94089 Altreichenau 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERBRAUCHER

der Jürgen Feuchter Protection-Wear GmbH & Co. KG Altreichenau

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB im Online-Shop der
Jürgen Feuchter Protection-Wear GmbH & Co. KG
Dorfplatz 13
94089 Altreichenau
Geschäftsführer: Jürgen Feuchter
eingetragen im Handelsregister in Passau  HRB 8206,
tätigen.

(2)  Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Käufer kann aus unserem Sortiment Produkte auswählen und gibt über den Button „kostenpflichtig bestellen“ in der Bestellabwicklung einen verbindlichen Antrag zum Erwerb des Produktes ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(3)  Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(4)  Bieten wir ein Produkt in einer Auktion an, handelt es sich um ein verbindliches Angebot, dass durch den Käufer angenommen wird. Mit der anschließenden E-Mail-Nachricht bestätigen wir als Anbieter lediglich den bereits geschlossenen Vertrag.

(5)  Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

§ 2 Vertragsschluss

(1)  Die Warenpräsentation gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, in unserem Online-Shop Waren zubestellen.

(2)  Mit Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB). Unmittelbar vor Abgabe dieser Bestellung kann der Käufer die Bestellung noch einmal überprüfen und ggf. korrigieren.

(3)  Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Käufer eine automatisch erzeugte E- Mail, mit der wir bestätigen, dass wir die Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

(4)  Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären (Auftragsbestätigung) oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Käufer versenden. Ausnahme: bei Zahlung mit Vorkasse und PayPal erfolgt die Annahme der Bestellung unmittelbar mit der Bestellung.

 

§ 3 Preise

(1)  Die auf unseren Produktseiten gegenüber Verbrauchern genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer sowie sonstige Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten. Weitere Informationen zu den Versandkosten erhalten die Käufer unter dem Punkt "Versandbedingungen".

§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1)  Die Zahlung erfolgt wahlweise per:
Klarna Rechnung
Vorkasse
Maestro
Kreditkarte
Paypal
ApplePay
GooglePay
oder Shop Pay.

(2)  Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Käufern für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur Vorkasse.

(3)  Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir den Käufern unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.

(4)  Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Käufers reserviert (Autorisierung). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an den Käufer versenden.

(5)  Bei der Bezahlung mit PayPal werden Käufer im Bestellprozess auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Käufer dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung derZahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhalten die Käufer beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.

(8)  Gerät ein Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an die betreffenden Käufer versandt wird, wird ihnen eine Mahngebühr berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

 

§ 5 Lieferung; Eigentumsvorbehalt

(1)  Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die vom Käufer angegebene Adresse.

(2)  Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Preises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für das jeweilige Produkt keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 14 Tage.

(3)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(4)  Wir sind ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurden. Voraussetzung ist, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und wir den Käufer über diesen Umstand unverzüglich informiert haben. Zudem dürfen wir nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir dem Käufer bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.

(5)  Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilen wir dem Käufer dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sehen wird von einer Annahmeerklärung ab und informieren den Käufer. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(6)  Ist das vom Käufer in seiner Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dies dem Käufer unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das gesetzliche Widerrufsrecht des Käufers wird hiervon nicht berührt. Im Übrigen sind wir in diesem Fall berechtigt, uns vom Vertrag zu lösen. In diesem Fall werden wir eventuell bereits geleistete Zahlungen des Käufers unverzüglich erstatten.

(7)  Bei Produkten, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung „frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen nicht etwas anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(8)  Wir liefern nur an Käufer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder Schweiz haben und dort sowohl eine Rechnungsadresse als auch eine Lieferadresse angeben können.

 

§ 6 Widerrufsbelehrung

(1) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, also Käufer, die den Kauf zu Zwecken tätigen, haben ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Widerrufsrecht

Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihmbenannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wird der Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir vom Käufer erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Käufer den Nachweis erbracht haben, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Käufer haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Käufer tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Käufer müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

 


An

Jürgen Feuchter Protection-Wear GmbH & Co. KG
Dorfplatz 13
94089 Altreichenau

Email: info@feuchterprotection-wear.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*): ______________________________________________________________________

Bestellt am: (*)/erhalten am: (*)

______________________________________________________________________

Bestell-Nummer:

______________________________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s):

______________________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):

______________________________________________________________________

Datum und Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

______________________________________________________________________

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

 



(2)  Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren,

-  die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. (z.B.: Zahnriemen, Profile und sonstige Zuschnitte auf Kundenwunsch).
-  versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
-  von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

(3)  Käufer haben Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Sie senden die Ware möglichst in der Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück, ggf. in einer schützenden Umverpackung. Wenn der Käufer die Originalverpackung nicht mehr besitzt, sorgt er mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden, um Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.

(4)  Käufer haben vor der Rücksendung unter der Nummer 08583/979890 bei uns anzurufen, um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen sie uns eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.

(5)  Wir bitten zu beachten, dass die in den vorstehenden Absätzen genannten Modalitäten nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.

 

§ 7 Transportschäden

(1)  Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, reklamiert der Käufer solche Fehler sofort bei dem Zusteller und nimmt unverzüglich Kontakt zu uns auf.

(2)  Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Der Käufer hilft uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

 

§ 8 Gewährleistung

(1)  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. Vorschriften des Kaufrechts, insbesondere nach §§ 433 ff. BGB).

(2)  Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung, soweit ein Mangel an der Ware vorliegt. Der Käufer kann insoweit zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Wir sind allerdings zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung berechtigt, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(3)  Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel durch uns abgegeben wurde.

(4)  Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beträgt die Haftungsdauer für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen – abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen – ein Jahr. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(5)  Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die zweijährige Verjährungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.

 

§ 9 Haftung

(1)  Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2)  Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

 

§ 10 Bedingungen für Individualanfertigungen

(1)  Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer erfolgt oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind („Individualfertigung“), gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen.

(2) Der Käufer wird uns bei der Erstellung der Individualfertigung unterstützen, sofern seine Mitwirkungsleistungen für die Erstellung erforderlich sind (z.B. Maße, Materialauswahl oder Angaben zum Verwendungszweck oder zum Einbauort). Kommt der Käufer seinen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind wir nach einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Käufer obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die Erfüllung zu verweigern, sofern wir bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen haben.

(3)  Sofern der Käufer uns Entwürfe, Vorlagen oder Muster (zusammenfassend „Entwürfe“) zur Spezifikation der Individualfertigung überlasst, steht er dafür ein, dass wir den Entwurf ohne die Verletzung von Drittrechten (z.B. gewerbliche Schutzrechte) zur Erstellung der Individualfertigung nutzen können und die entstandene Individualfertigung keine Drittrechte verletzt, die auf den Entwurf zurückgehen. Haben wir berechtigte Zweifel an der Drittrechtsfreiheit werden wir den Käufer unverzüglich informieren.

(4) Die Gewährleistungsrechte des Käufers erstrecken sich nicht auf Mängel an der Individualfertigung, die auf seine Entwürfe und/oder Konstruktionsangaben zurückgehen, sofern wir vorab auf erkennbare Risiken hingewiesen haben.

(5)  Wir behalten sich vor, soweit erforderlich, uns mit den örtlichen Gegebenheiten beim Käufer vertraut zu machen, bevor wir mit der Fertigung beginnen. Der Käufer wird uns dazu den Zugang auf Anfrage ermöglichen.

(6)  Verlangt der Käufer eine Änderung an der Individualfertigung, unterbreiten wir ihm ein Nachtragsangebot, aus dem sich ergibt, welche Kosten die Änderungswünsche des Käufers verursachen und welche Auswirkungen sie auf die Erstellung und Fertigungszeit haben werden. Nimmt der Käufer das Nachtragsangebot an, ändert sich die Vergütung, Ausführung und Fertigungszeit im dort genannten Umfang. Kommt keine Nachtragsvereinbarung zwischen den Parteien zustande, werden wir die Individualfertigung entsprechend der (ursprünglichen) Vereinbarung ausführen. Verzögerungen bei der Individualfertigung, die durch das Änderungsverlangen des Käufers entstehen (z.B. durch die Erstellung des Nachtragsangebotes), haben wir nicht zu vertreten. Die vereinbarten Fristen verlängern sich angemessen zu unseren Gunsten unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung über das Änderungsverlangen des Käufers.

(7)  Wir sind berechtigt, (a) eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen und (b) die Planung und/oder Ausführung der Individualfertigung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

 

§ 11 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform für die außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
erreichbar. Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unseren Verträgen einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Käufern die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)  Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2)  Auf Verträge zwischen uns und unseren Käufern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

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Jürgen Feuchter Protection-Wear GmbH & Co. KG
94089 Altreichenau